Papst Leo XIV. nimmt Amtsverzicht von Bischof Heinrich Timmerevers an

Borna/Limbach-Oberfrohna/Dresden (02.09.2026). Wie die Bistums-Homepage meldete, hat Papst Leo XIV. am heutigen Mittwoch, dem 2. September 2026, um 12:00 Uhr den Amtsverzicht von Bischof Heinrich Timmerevers als 50. Bischof von Dresden-Meißen angenommen. „Ich spüre, dass die vielfältigen Herausforderungen und Aufgaben in dieser Verantwortung enorme Kraft gekostet haben“, erklärte der 74-jährige Bischof. „Daher habe ich beschlossen, die Leitung unseres Bistums Dresden-Meißen, das mir in den zehn Jahren meiner Amtszeit sehr ans Herz gewachsen ist, in jüngere Hände zu übergeben. Ich hatte daher bereits vor einigen Monaten in Rom um Entpflichtung gebeten und habe dieses Ersuchen dem Heiligen Vater auch im persönlichen Gespräch bei einer Audienz erläutert.“

Papst Leo XIV. hat das Rücktrittsgesuch zum heutigen Datum angenommen. Der 2. September ist zugleich der 25. Weihetag Heinrich Timmerevers‘ zum Bischof und liegt ein knappes Jahr vor seinem 75. Geburtstag am 25. August 2027, einem Termin, zu dem Bischöfe normalerweise dem Papst ihren Rücktritt anbieten. Seit dem 27. August 2016 hat Bischof Timmerevers das Bistum Dresden-Meißen geleitet. Zuvor wirkte er als Weihbischof des Bistums Münster als Bischöflicher Offizial in Vechta. In einer Videobotschaft wendet er sich persönlich an die Gläubigen und erläutert seine Beweggründe.

Mit der Annahme seines Amtsverzichts ist die sogenannte Sedisvakanz eingetreten, nach der der Bischofsstuhl der Dresdner Kathedrale im wörtlichen Sinn unbesetzt ist. Die Leitung des Bistums geht nun auf das Domkapitel St. Petri über, das innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen muss. Dieser erhält viele Rechte und Pflichten eines Diözesanbischofs; er darf allerdings keine prägenden Entscheidungen fällen, die das Bistum grundlegend verändern würden. Darüber hinaus bleibt der eme­ri­tie­rte Bischof Heinrich Timmerevers seinem Bistum auch in Zukunft treu. In einer Mietwohnung in Dresden will er künftig seinen Wohnsitz beziehen.

Zeitgleich beginnt die Suche nach einem geeigneten Kandidaten für die Nachfolge auf dem Bischofsstuhl. Ein Prozess, der erfahrungsgemäß bis zu einem Jahr dauern kann. Für das Bistum Dresden-Meißen gilt das sogenannte „Badische Konkordat“: In Rom werden dazu die jährlich eingereichten Empfehlungen des bisherigen Bischofs sowie die Vorschläge des Domkapitels gesichtet. Unter Würdigung dieser Listen erstellt der Heilige Stuhl einen Dreiervorschlag, der zumindest einen Kandidaten aus dem Bistum Dresden-Meißen enthalten muss. Aus dieser „Terna“ wählt das Domkapitel in freier und geheimer Wahl den neuen Bischof von Dresden-Meißen, der dann durch den Papst ins Amt berufen wird.

Foto / Video: Bistum Dresden-Meißen