In diesem Jahr finden im gesamten Bistum Dresden-Meißen an diesem Wochenende die Wahlen der Ortskirchenräte statt.
Die Ortskirchenräte sind für die Gemeinden vor Ort – also der “Altpfarreien” – da. Hier werden Themen und Probleme besprochen, die die Menschen VOR Ort bewegen.
Hier werden Lösungen für die Gemeinden angestrebt und ein Miteinander gefördert.
In den vergangenen Wochen sind in allen Altgemeinden Kandidaten vorgeschlagen worden bzw. haben ihr Einverständnis erklärt, für den Ortskirchenrat zu kandidieren.
Gewählt werden dürfen alle katholischen Gemeindemitglieder, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Unsere Bitte daher an Sie: Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!
Wählen dürfen alle katholischen Gemeindemitglieder nach Vollendung des 14. Lebensjahres! Dabei ist es nicht wichtig, ob Sie in der Gemeinde leben, wo Sie wählen!
Sie dürfen dann nur in Ihrer Heimatgemeinde nicht noch einmal wählen!
(Beispiel: Wohnort Borna => das Gemeindemitglied darf in der Gemeinde Mittweida wählen, aber dann nicht in der Gemeinde Borna)