Informationen zur Wahl des Kirchenvorstandes (ehemals Kirchenrat) am 14./15.11.2020

Der Kirchenvorstand aus Christgläubigen nimmt Mitverantwortung auf dem Gebiet der pfarrlichen Vermögensverwaltung wahr.

Er trägt daher mit dem Pfarrer in kollegialer Weise Verantwortung für die Verwaltung und Verwendung des Vermögens der Pfarrei. Für den Kirchenvorstand sind 3 Personen zu wählen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei Hl. Edith Stein haben. Es werden mindestens 5 Kandidaten/-innen benötigt, die sich zur Wahl stellen.

Wahlvorschläge können vom 12.-20. September 2020 formlos nach den Gottesdiensten oder per Mail an  eingereicht werden.

Wahlberechtigt sind alle Glieder der Pfarrei nach vollendetem 16. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in der Pfarrei Edith Stein, welche im Meldewesen als Mitglied der röm.-kath. Kirche verzeichnet sind. Die Wahrnehmung des Wahlrechts in einer anderen Pfarrei ist möglich. Wenden Sie sich bitte dazu an den Wahlausschuss.

Wahltermine sind der 14. und 15. November 2020 vor und nach den Gottesdiensten. Eine Briefwahl ist möglich.

Der Wahlausschuss

Weitere Informationen des Bistums

Aushang zur Wahl